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Kein Urnenfeld
in Bielefeld


Bielefeld (WB/-md-). Ein Bielefelder Steinmetz darf in seiner Ausstellung mit Stelen und Rasenfläche kein Urnenfeld für Beisetzungen in Betrieb nehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Minden am Freitag entschieden und damit die Absage der Stadt Bielefeld bestätigt. Die Stadt hatte sich in Bezug auf das NRW-Bestattungsgesetz gegen Privatfriedhöfe ausgesprochen.Lokalteil

Artikel vom 09.12.2006