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OWL-Gastronomie übt Kritik
»Die verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten eines vom Bund angeordneten Rauchverbots waren absehbar«, kritisiert der OWL-Verbandsgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, Thomas Keitel. Eine bundeseinheitliche Regelung sei trotz der juristischen Probleme nicht vom Tisch, sondern werde nur verzögert. »Es ist nicht vorstellbar, dass jedes Bundesland eine andere Regelung beschließt«, kritisiert Keitel. Die Länder sollten nun eine gemeinsame Initiative starten. Besonders für die Unterscheidung zwischen Restaurants und Kneipen brauche man eine praxistaugliche Regelung, damit nicht jede Gaststätte, die kleine Snacks verkauft, zur rauchfreien Zone erklärt werde.

Artikel vom 09.12.2006