12.12.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Schwunghafter
Drogenhandel

Russlanddeutscher muss in Haft

Hiddenhausen (HK). Staatsanwältin Antje Leege und Verteidiger Georg Schulze hatten unisono ein Jahr Bewährungsstrafe für den 33-jährigen Russlanddeutschen Stefan A. (Name geändert) wegen Drogenhandel gefordert. Die Schöffinnen und der Vorsitzende Richter Bernd Kahre setzten aber 16 Monate ohne Bewährung fest.

Der Angeklagte, der vor Jahren schon einschlägig verurteilt worden war, erschien ihnen im Moment grundsätzlich noch zu stark rückfallgefährdet. Er sollte besser aus der Haft heraus eine geschlossene Entzugstherapie ansteuern.
Das Leben des Angeklagten verlief ziemlich ungewöhnlich: Nach der Übersiedlung aus Kasachstan ging der Neustart in Deutschland ziemlich gründlich daneben. Stefan A. kam 1997 schon einmal aus einer Haft heraus in Therapie, brach diese aber ab und floh nach Spanien. Nach seiner Rückkehr verbüßte er die restliche Strafe und siedelte dann legal nach Spanien über. Obwohl er über keine Berufsausbildung verfügte, gründete und betrieb er in Spanien ganz erfolgreich eine Baufirma.
Doch als der Bruder nach Deutschland zurückkehrte und die Eltern Stefan ebenfalls baten, heimzukommen und ihnen beim Hausbau am Rand von Hiddenhausen zu helfen, verkaufte der Angeklagte sein spanisches Haus und stellte den Eltern den Erlös für ihr Bauvorhaben zur Verfügung. Über Kontakte zu alten Bekannten begann er wieder mit dem Drogenkosum und zog einen schwunghaften Heroin- und Kokainhandel auf. Zwischen November 2005 und April 2006 handelte er gewerbsmäßig, wandte sich dann aber an die Polizei und verhandelte über den Ausstieg. Ob Stefan A. nach Haft und Therapie in Deutschland oder Spanien weiterleben möchte, weiß er nicht.

Artikel vom 12.12.2006