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Zeche zahlen
die chronisch
Kranken

Teurer Rettungsdienst


Von Ernst-Wilhelm Pape
Bielefeld (WB). Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) scharf kritisiert. Es sei schlichtweg falsch, wenn das Ministerium behaupte, Patienten müssten für Fahrten mit einem Rettungs- oder Krankenwagen künftig nicht mehr bezahlen als bisher. Aus dem Entwurf des neuen Gesundheitsgesetzes gehe eindeutig hervor, dass die geplanten Einsparungen von 100 Millionen Euro im Rettungsdienst von den Patienten zu tragen seien, sagte der Sprecher des Landkreistages, Boris Zaffarana, am Freitag dieser Zeitung.
Auch der Sprecher der AOK Westfalen-Lippe, Karl-Josef Steden, betonte, dass das Ministerium eine neue Zuzahlung für Patienten plane. Diese neue Transportgebühr sei im Gesetzentwurf geschickt versteckt worden. Derzeit müssen vom Versicherten pro Transport bereits mindestens fünf und höchstens zehn Euro zugezahlt werden.
Wie berichtet, können die Krankenkassen nach dem Gesetzentwurf bei der Erstattung der Kosten für Rettungsdienst und Krankentransport pauschal drei Prozent abziehen. »Der Differenzbetrag ist gegebenenfalls von den Versicherten zu tragen«, heißt es wörtlich im Gesetzentwurf. Würden die Kreise und Großstädte als Träger des Rettungsdienstes auf die Zahlung der drei Prozent verzichten, blieben sie unter dem Strich landesweit auf Kosten in Millionenhöhe sitzen, sagte Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages.
Die Zeche für die drei Prozent Zwangsrabatt zahlten vor allem die chronisch Kranken, die täglich Krankenfahrten in Anspruch nehmen müssten. Dies könne zum finanziellen Ruin führen. Müssten chronisch Kranke, deren Zuzahlungen nach derzeitiger Rechtslage auf ein Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens beschränkt seien, in Zukunft jede Fahrt anteilig zahlen, hätten sie eine Zusatzbelastung von bis zu 1000 Euro zu tragen. Klein: »Es ist nicht auszuschließen, dass Patienten dadurch sozialhilfebedürftig werden.«

Artikel vom 09.12.2006