Bonn (dpa). Wegen der Beleidigung von Richtern in sieben Fällen muss ein 68-jähriger Bonner Ratsherr 18 000 Euro Geldstrafe zahlen. Schon im September 2005 war der ehemalige Oberbürgermeister-Kandidat der Unabhängigen Wählergemeinschaft in drei Fällen zu 13 800 Euro verurteilt worden. Strafanzeige hatte der Präsident des Bonner Landgerichts erstattet. Der Kommunalpolitiker hatte Richtern mehrfach Rechtsbeugung, Willkür und »Verfassungshochverrat im Amt« vorgeworfen.