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Landgericht nun
rauchfreie Zone

Im Amtsgericht wird noch gequalmt

Bielefeld (uko). Über Nacht ist das Landgericht Bielefeld als erster Teil der Bielefelder Justiz zu einer rauchfreien Zone geworden. Während der Nichtraucherschutz dort in allen öffentlich zugänglichen Bereichen nun das Gebot der Stunde ist, wird nur wenige Meter weiter im Amtsgericht, in der Staatsanwaltschaft und im Arbeitsgericht zwar noch gequalmt. Allerdings auch nur noch wenige Tage, wie Sprecher aller Behörden betonen.

Was für viele Besucher der Bielefelder Justiz etwas unlogisch scheint, ist schon vor Wochen von allen vier Behörden im Gebäudekomplex zwischen Detmolder Straße und Rohrteichstraße vorsorglich abgestimmt gewesen. Die Verwaltung des Landgerichts setzte nun ein definitives Rauchverbot mit provisorischen Mitteln in allen öffentlich zugänglichen Bereichen durch. Die Leitungen der anderen Behörden waren darüber informiert, ziehen jetzt nach. Die Vorarbeit dafür hat der Ausschuss für Arbeitssicherheit des Landgerichts geleistet, der sich mit dem Rauchverbot eng an die bisherigen gültigen Vorschriften hält. So gibt es auf Bundesebene seit 1996 das Arbeitsschutzgesetz und seit dem Jahr 2004 die Arbeitsstättenverordnung. Zudem hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Jahr zuvor einen Runderlass zum »Nichtraucherschutz in Diensträumen« nachgeschoben. Indes harren die Verantwortlichen jedoch auf eine Gesetzesinitiative der Bundespolitik, mit der zweifellos ein generelles Rauchverbot in Deutschland verbunden sein wird.
In der Zwischenzeit allerdings wurden zumindest schon im Landgericht die Aschenbecher entfernt. Zugleich wurden an die Wände Aufkleber mit dem Signet eines Zigarettenverbots geklebt. Damit Raucher während ihrer Prozesse nicht unter akutem Entzug leiden müssen, ist der Innenhof zwischen Eingangshalle und Schwurgerichtssaal - ebenfalls als Provisorium - als »Raucherzone« deklariert worden: An frischer Luft darf hier unter einem Sonnenschirm munter weiter gequalmt werden. Mitarbeiter dürfen, wenn es die Kollegen erlauben, in Dienstzimmern rauchen, müssten anderenfalls demnach die Behörde verlassen. Im nahen Amtsgericht stoßen die Initiative und die plötzliche Umsetzung für den Nichtraucherschutz auf Zustimmung. Auch wenn nur wenige Meter vom letzten Nichtraucherschild des Landgerichts entfernt weiterhin der erste Aschenbecher des Amtsgerichts steht. So macht Amtsgerichtsdirektor Hans-Jürgen Donath unmissverständlich klar: »Nichtraucherschutz ist eine gute Sache.« Der Vollzug des Rauchverbotes wird in den öffentlichen Bereichen nur wenige Tage auf sich warten lassen. Allein im Zellentrakt des Amtsgerichts könnte es mit der Klientel Probleme geben: 90 Prozent aller dort einsitzenden Straftäter sind Raucher, und einem just verurteilten Delinquenten dürfte das Wort »Nichtraucherschutz« schwerer als der Qualm über die Zunge gehen.

Artikel vom 08.12.2006