Quelle (sw). Das Verwaltungsgericht Minden hat den Antrag auf einstweilige Verfügung, mit dem die Anwohner des Hengstweges in Quelle einen Baustopp erreichen wollten, abgelehnt. Nach WESTFALEN-BLATT-Informationen datiert das Urteil vom Montag, 4. Dezember. Die Anwohner und ihr Rechtsanwalt haben zwei Wochen lang Zeit, Einspruch einzulegen. Wie mehrfach berichtet, wollen die Anwohner verhindern, dass demnächst eine Buslinie durch ihre Straße fährt, und wehren sich auch gegen Baumaßnahmen, die damit in Zusammenhang stehen.