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Mario M. bleibt
eine Gefahr


Gutachten über Stephanies Peiniger

Dresden (dpa). Der Gutachter im Dresdner Stephanie-Prozess hat für den geständigen Peiniger des Mädchens Sicherungsverwahrung empfohlen.
Mario M. hörte dem Gutachter grinsend zu.

Der Angeklagte Mario M. bleibt nach Einschätzung des Berliner Psychiaters Hans-Ludwig Kröber weiter gefährlich. »Aus meiner Sicht sind die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung gegeben«, sagte der Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Freien Universität Berlin gestern als Sachverständiger vor dem Landgericht Dresden. Es liege keine verminderte Schuldfähigkeit bei dem 36-Jährigen vor.
Kröber attestierte eine schwere seelische Abartigkeit, die die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit jedoch nicht beeinträchtige. Das könne juristisch als uneingeschränkte Schuldfähigkeit gewertet werden. Damit sei eine Verurteilung zu einer Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung möglich. Mario M. würde nach der Haft so lange im Gefängnis bleiben, bis ein Gutachter ihm Ungefährlichkeit für die Allgemeinheit bescheinigt. Eine solche Überprüfung erfolgt alle zwei Jahre.
Der Sachverständige sagte weiter, dem Angeklagten seien die Konsequenzen seines Handelns bekannt gewesen. Die Tat sei lange geplant und kein impulsiver Übergriff gewesen. Mario M. habe Stephanie gewaltsam in seine Macht bringen wollen. Dabei sei er davon ausgegangen, dass sich bei ihr Liebe und Zuneigung entwickelten.
Der 36-Jährige sei überdurchschnittlich intelligent. Er habe sich nach Enttäuschungen und Zurückweisungen eine Partnerin nach eigenen Vorstellungen formen wollen. Mario M. habe einen eigenen Wertekanon entwickelt, sagte Kröber. »Er hat den Anspruch, dass sich die Welt um ihn dreht und sich ihm anpassen muss und wenn nicht, hat sie Pech gehabt.« Mario M. habe sein Projekt »Sex ohne Ende, ohne Limit, in jeder Menge und in jeder gewünschten Form« zielstrebig verfolgt, sagte Kröber, der seit Februar mehrfach mit dem Untersuchungsgefangenen gesprochen und den Prozess verfolgt hatte.
Der 1999 wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen vorbestrafte Sexualtäter muss sich seit dem 6. November wegen Vergewaltigung, Geiselnahme, schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und Körperverletzung verantworten. Den Vortrag Kröbers verfolgte Mario M. in einigen Passagen mit einem breiten Grinsen oder gar Lachen. Das Urteil soll am 14. Dezember gesprochen werden.

Artikel vom 07.12.2006