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Aktuelles Stichwort


Paragraf 126

Die Ankündigung eines Amoklaufs ist auch dann strafbar, wenn es gar nicht zur Tat kommt: Nach Paragraf 126 Strafgesetzbuch wird mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft, »wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören«, einen Mord oder Totschlag androht. Selbst die Ausrede, die Sache sei nicht ernst gemeint gewesen, würde daran nichts ändern, denn Absatz 2 stellt auch das Vortäuschen unter Strafe. Richtet sich die - vorgetäuschte oder ernst gemeinte - Drohung gegen eine bestimmte Person, etwa einen Lehrer, kommt Paragraf 241 (Bedrohung) hinzu, der ein Jahr als Höchststrafe vorsieht.

Artikel vom 07.12.2006