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Gericht stärkt
Embryonen-Schutz


München (dpa). Das Bundespatentgericht in München hat den Schutz menschlicher Embryonen gestärkt. Der 3. Senat des Gerichts erklärte gestern ein deutsches Patent von 1999 zur Gewinnung von Nerven-Vorläuferzellen aus embryonalen Stammzellen teilweise für nichtig. Das Patent wurde aufgehoben, soweit es auch menschliche Embryonen umfasste. Az.: C 12N 5/006

Artikel vom 06.12.2006