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Spiel frei für Internet-Lotto


Bonn (dpa). Das Bundeskartellamt hat im Kampf um die Öffnung des Lottomarkts den Ländergesellschaften jetzt ausdrücklich freie Hand für Entscheidungen zum Internet-Lotto gegeben. Es sei ihnen selbst überlassen, ob sie ein Internet-Angebot machten oder nicht, sagte eine Sprecherin gestern in Bonn.
In einer Abmahnung hatte das Kartellamt den Gesellschaften zuvor untersagt, entsprechende Anweisungen ihrer Landesregierungen zum Ende des Online-Spielangebots umzusetzen, da sie gegen Kartellrecht verstießen. Faktisch ändert die Kartellamts-Entscheidung nichts: Es bleibt dabei, dass die meisten Gesellschaften auf ein Internet-Angebot verzichten, um es nicht über die eigenen Ländergrenzen hinaus öffnen zu müssen.
Das Kartellamt will für mehr Konkurrenz beim staatlichen Lotto sorgen und auch eine regionale Marktaufteilung zwischen den 16 Länder-Gesellschaften.

Artikel vom 06.12.2006