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Aktuelles Stichwort


Auflast

In Nordrhein-Westfalen schreibt das Baugesetz vor, dass Dachkonstruktionen eine so genannte Auflast durch Schnee von 75 Kilogramm pro Quadratmeter Dachfläche tragen können müssen. Eine solche Belastung entspricht 40 Zentimeter Neuschnee oder einer Schicht von 27 Zentimeter abgelagertem Schnee, der schwerer ist und eine höhere Dichte aufweist. In Bayern sind die Auflagen strenger: Dachkonstruktionen müssen eine Belastung von 150 Kilogramm pro Quadratmeter Fläche tragen können. Die Bauministerkonferenz hat sich im September 2006 dafür ausgesprochen, dass Hallen alle zwei bis drei Jahre begangen werden müssen, eine Sichtkontrolle alle vier bis fünf Jahre und eine eingehende Überprüfung alle zwölf bis 15 Jahre durchgeführt werden muss.

Artikel vom 06.12.2006