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Kein Standesamt
in der Kreuzkirche

Verwaltung lehnt Trauzimmer ab

Von Annemargret Ohlig
Sennestadt (WB). Die »Absage« aus Bielefeld hatte sich schon im Vorfeld abgezeichnet. Morgen nun, in ihrer Sitzung im Sennestadthaus, bekommen Sennestadts Bezirksvertreter das »Nein« der Verwaltungs Schwarz auf Weiß und mit offizieller Begründung auf den Tisch.

»Die gewünschten Eheschließungen in der Sennestädter evangelischen Kreuzkirche werden sich aus folgenden - letztlich verfassungsrechtlichen - Gründen nicht verwirklichen lassen«, sagt Rüdiger Schmidt, Leiter des Bürgeramtes. Auf drei Seiten begründet der Amtsleiter die Ablehnung des politischen Mehrheitsbeschlusses von November durch die Verwaltung.
Die CDU hatte in der damaligen Sitzung beantragt, dass künftig (wieder) standesamtliche Trauungen im Stadtbezirk Sennestadt angeboten werden sollten - in der Kreuzkirche. Dieses älteste Sennestädter Gotteshaus ist vor etwa zwei Jahren aus der Finanzierung der Landeskirche herausgenommen worden und wird seitdem von einem Förderverein getragen.
Als verfassungsrechtlichen Grund für das jetzt ausgesprochene Nein nennt Schmidt die Trennung von Kirche und Staat. Diese werde durch Artikel 140 des Grundgesetzes dokumentiert und verpflichte den Staat zu einer weltanschaulich-religiösen Neutralität. Schon deshalb könne in einer (noch aktiven) Kirche - besser: einem nicht entwidmetem Gotteshaus - nicht das »Dienstzimmer eines Standesbeamten« sein. Das jedoch sei für eine Eheschließung unverzichtbar.
Darüber hinaus lasse das »Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz«, das seit dem 21. August dieses Jahres in Kraft ist, ein solches Vorhaben möglicherweise deshalb nicht zu, weil der Sennestädter Antrag gegen dieses Gesetz verstoßen könne, so Amtsleiter Schmidt. Denn der Förderverein wolle nur dann eine standesamtliche Trauung in der Kreuzkirche akzeptieren, wenn anschließend am gleichen Ort auch eine kirchliche Trauung erfolge.
Schmidt: »Personen, die nicht evangelischen Glaubens sind oder gar keiner Religionsgemeinschaft angehören, oder sich nicht anschließend ökumenisch trauen lassen beziehungsweise sich nur standesamtlich in Sennestadt trauen lassen wollen, könnten zu Recht eine Benachteiligung geltend machen, die nach dem neuen Gesetz unzulässig ist.«
Hinzu komme, dass ein weiteres externes Trauzimmer - aktuell gibt es davon sieben - die Belastungsgrenze der derzeit fünf Standesbeamten übersteige. Das Eingehen neuer Verpflichtungen, die als freiwillige Leitungen anzusehen seien, lasse aber die aktuelle Haushaltslage nicht zu. Das Fazit der Verwaltung: Trauungen künftig auch in der Kreuzkirche anzubieten, sei zwar ein achtbarer Ansatz - aus Sicht der Verwaltung aber nicht praktikabel.

Artikel vom 06.12.2006