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Kapitalflucht

Die Realitäten sehen


Nichts ist flüchtiger als Geld - in Zeiten von Internet und electronic banking sowieso: Das Geld ohne Grenzen muss nicht schwarz, nicht einmal grau sein. Die Finanzanlage unter anderen steuerlichen Bestimmungen als den deutschen ist gesetzlich geregelt und innerhalb dieser Regeln vollkommen legal. Niemand zahlt gern zu viel.
Die bevorstehende Reichensteuer wird die Steuerflucht weiter schüren. Vermögende Bundesbürger planen längst mit Hilfe der Auslandsbanken Ausweichmanöver, um dieser Steuerlast zu entgehen.
Hausgemacht ist die typisch deutsche Übererfüllung von EU-Normen. So auch zu beobachten anhand der europäischen Zinsrichtlinie. Seit Mitte 2005 ist sie in allen EU-Ländern einheitlich gültig. Selbst die Schweiz beteiligt sich an der happigen Besteuerung von Zinsen. Deutschland aber setzt noch einen drauf. Hierzulande werden künftig etwa bei Aktien neben der Dividende (entsprechend dem Zins) zusätzlich Kursgewinne steuerpflichtig.
Schlicht ignorant ist die dreiste Behauptung aus dem Finanzministerium, es gebe keinen Zusammenhang zwischen dem Ende des Bankgeheimnisses und der Kapitalflucht. Man will es einfach nicht wahrhaben. Genauso wenig wie die Tatsache, dass die letzte Heimholung von Auslandsgeldern durch einen gewissen Herrn Eichel auch nichts gebracht hat. Reinhard Brockmann

Artikel vom 06.12.2006