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ALG-Anspruch wird
nicht verlängert


Düsseldorf (dpa). Frauen, die während ihrer Arbeitslosigkeit ein Kind bekommen, haben keinen Anspruch auf einen längeren Bezug des Arbeitslosengeldes I. Darauf hat das Sozialgericht in Düsseldorf gestern hingewiesen. Zwar könne grundsätzlich auch während der Kindererziehungszeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgebaut werden, dies gelte jedoch nicht, wenn während dieser Zeit bereits Arbeitslosengeld bezogen werde. Az.: S 25 AL 87/05

Artikel vom 05.12.2006