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Der Serientäter bleibt
ein Fall für die Justiz

Randalierer steht demnächst vor Landgericht


Bielefeld (hz). Der stadtbekannte Randalierer und Serientäter Justus B. (46/Name geändert), der beim Dornberger Lebensmittelkorb gewütet hatte und von einem Haftrichter trotzdem wieder auf freien Fuß gesetzt worden war, bleibt ein Fall für die Justiz. Demnächst wird sich der 22-fach vorbestrafte Mann vor einer Strafkammer des Landgerichtes Bielefeld verantworten müssen.
Ulrich Kraft, der Verteidger des 46-Jährigen, bestätigte gestern auf Anfrage, dass gegen die jüngste Entscheidung des Amtsgerichtes Berufung bei der nächst höheren Instanz eingelegt worden sei. Wie zuletzt in der Ausgabe vom 29. November berichtet, war der an infektiöser Hepatitis C erkrankte Bielefelder Mitte November wegen 35 Beleidigungen, 24-fachen Schwarzfahrens, sechs Diebstählen, fünf Hausfriedensbrüchen, drei Sachbeschädigungen und einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung wegen Trunkenheit zu einer Strafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden.
Nur acht Tage nach diesem noch nicht rechtskräftigen Richterspruch, dem 42 Anklagen der Staatsanwaltschaft vorausgegangen waren, hatte der Hepatitiskranke trotz Hausverbotes am 24. November bei der Essensausgabe des Dornberger Lebensmittelkorbes erneut randaliert und den 67-jährigen Leiter bespuckt. Nach Festnahme von der Polizei verweigerte ein Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes einen Haftbefehl gegen den Mann mit ärztlich bescheinigter Persönlichkeitsstörung. Begründung: Der 22-fach vorbestrafte Bielefelder dürfe noch einmal ein Opfer anspucken, bevor er eingesperrt werde. Daraufhin war die Polizei am vergangenen Freitag erneut zum Dornberger Lebensmittelkorb ausgerückt, um die etwa 20 ehrenamtlichen Helfer vor dem unbelehrbaren Serientäter zu schützen.

Artikel vom 06.12.2006