04.12.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Steinbrück fördert
Spenden und Ehrenamt

Steuerfreie Übungsleiterpauschale wird erhöht


Berlin (dpa). Spenden und gemeinnützige Arbeit sollen stärker vom Staat belohnt werden. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) lässt sich die großzügigeren Steuervergünstigungen 400 Millionen Euro kosten. Das geht aus dem am Samstag vorgelegten Zehn-Punkte-Programm hervor. Es sieht eine Anhebung der Grenzen für den Spendenabzug sowie der steuerfreien »Übungsleiterpauschale« von 1848 auf 2100 Euro vor.
Insgesamt soll das Spendenrecht einfacher werden. Nach dem vorliegenden Konzept »Hilfe für Helfer« wird ein neuer Steuerabzug für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich in Höhe von 300 Euro eingeführt. Den Abzug kann aber nur geltend machen, wer für ein gemeinnütziges Unternehmen 20 Stunden im Monat kostenlos alte, kranke oder behinderte Menschen betreut - etwa bei der Arbeiterwohlfahrt oder beim DRK.
Die Höchstgrenzen für den Spendenabzug sollen auf 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte angehoben werden. Bisher dürfen für Spenden für kirchliche, religiöse und gemeinnützige Zwecke bis zu fünf Prozent der Einkünfte steuermindernd geltend gemacht werden. Für mildtätige, wissenschaftliche und kulturelle Zwecke sind es zehn Prozent.
Die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen von Stiftungen und gemeinnützigen Vereinen soll auf 35 000 Euro Einnahmen im Jahr erhöht werden. Derzeit muss ein Verein bis zu einer Freigrenze von 30 678 Euro keine Steuern zahlen.

Artikel vom 04.12.2006