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Glaubwürdigkeit des
Opfers in Frage gestellt

Prozeß gegen Polizisten: Gutachten beantragt

Bielefeld (uko). Im Verfahren gegen die der Körperverletzung angeklagten Polizeibeamten konzentriert sich die Verteidigung immer mehr auf die Vergangenheit des Opfers Michael D. So soll nun auch ein Gutachten über die Zeugenfähigkeit dieses Zeugen eingeholt werden.

Zu 15 Monaten Bewährungsstrafe hatte ein Schöffengericht des Amtsgerichts die beiden Beamten Ralf K. und Mike S. am 7. Februar verurteilt. Grund dafür war das Geschehen, das sich in der Nacht zum 19. Mai 2005 an der Herforder Straße abgespielt hatte: K. und S., so die Überzeugung der Richter, hatten den unschuldigen Passanten Michael D. zusammengeprügelt. D. hatte seinerzeit zugegeben, er habe die ihm zuvor unbekannten Personen auf »Schore« (Rauschgift, d. Red.) angesprochen. Die den Vorfall stets bestreitenden Polizeibeamten waren maßgeblich auch durch die Aussagen von Kollegen überführt worden.
Vor Beginn des nun vor dem Landgericht anhängigen Berufungsverfahrens hatten sich K. und S. bei dem Opfer entschuldigt und sogar Schmerzensgeld gezahlt. Trotzdem dümpelt die Beweisaufnahme auf Betreiben der Verteidiger Mirko Roßkamp und Holger Rostek derzeit nur noch in den persönlichen Verhältnissen des Opfers, dessen Glaubwürdigkeit offensichtlich in Frage gestellt wird.
So haben die Rechtsanwälte einen Beweisantrag zur Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens gestellt. Die Expertise soll belegen, daß Michael D. tatsächlich Erlebtes und Phantasievorstellungen nicht trennen könne.
Obendrein kamen auch am gestrigen Prozeßtag Details aus dem strafrechtlichen Vergangenheit des Zeugen zur Sprache, der eine Verstrickung in die Rauschgiftszene selbst nie bestritten hatte. Oberstaatsanwalt Rainer Kahnert rügte daraufhin die Vorgehensweise der Verteidigung scharf.
Vorhalte, die zur Erschütterung des Zeugen gemacht würden, seien »falsch«, sagte Kahnert an Rosteks Adresse. Den Vorstoß der Verteidigung, aus einem früheren Strafverfahren gegen D. eine Zeugenaussage zu verlesen, lehnte Kahnert ab. Das sei prozeßrechtlich nicht erlaubt. Der Prozeß wird am 19. Dezember fortgesetzt.

Artikel vom 02.12.2006