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Stadthalle sichtbar machen

Fassadenwerbung könnte gegen Urheberrecht verstoßen


Bielefeld (bp). Bielefelds Stadthalle soll buchstäblich sichtbarer werden. Das wünscht sich die Stadthallen-Betriebs-GmbH, und das wünschen sich auch Bielefelds Kommunalpolitiker. Die allerdings befürchten gleichzeitig, dass Außenwerbung an der Fassade das Urheberrecht des Hamburger Architekturbüros Marg + Gerkan berühren könnte. Mit der Folge einer Klage und möglicherweise hohen Entschädigungsforderungen.
CDU-Ratsmitglied Hartmut Meichsner betont: »Jeder Eingriff, sei er auch noch so gering, muss mit dem Architekten abgestimmt werden.« Die Stadthalle selbst will die Außenwerbung intensivieren, will zum Beispiel mit farbigen Bannern an der Fassade für bestimmte Konzerte, Tagungen, gesellschaftliche Ereignisse die Werbetrommel rühren - auf Kosten des jeweiligen Veranstalters. Bislang ist Werbung nur durch Fahnen an Masten, die auf dem Gelände stehen, möglich.
Die Kommunalpolitiker wünschen sich bessere Orientierung. Meichsner: »Wer die Stadthalle nicht kennt, findet doch kaum die Haupteingänge, geschweige denn den so genannten Kongresseingang.« Diese Zugänge sichtbarer zu machen, dafür müsste ein Konzept erarbeitet werden, sagt Meichsner.
Wünschenswert wäre zudem, mehr aus der Stadthallen-Fassade zur Herforder Straße hin zu machen. Meichsner: »Wer nicht weiß, dass das die Stadthalle ist, läuft da doch einfach vorbei.« Immerhin sei es mittlerweile gelungen, das Lichtkonzept umzusetzen. An Veranstaltungsabenden wird die Fassade zum Willy-Brandt-Platz farbig in Szene gesetzt. Für Meichsner nur ein erster Schritt: »Die Halle soll die Möglichkeit bekommen, sich selbst zu bewerben.«

Artikel vom 02.12.2006