Karlsruhe (dpa). Langzeithäftlinge können auch nach Jahrzehnten weiter eingesperrt werden, wenn Anhaltspunkte für eine Rückfallgefahr bestehen. Weder die Menschenwürde noch das Freiheitsgrundrecht würden dadurch verletzt, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Jedoch müssen die Gerichte mit zunehmender Haftdauer nach Möglichkeit Lockerungen und Erleichterungen im Strafvollzug gewähren.