Berlin (dpa). Nach dem Gammelfleisch-Skandal soll das Strafmaß zur Abschreckung vor weiteren Lebensmittel-Delikten nach dem Willen von Bund und Ländern deutlich verschärft werden. So soll die Bußgeld-Obergrenze bei schweren Verstößen gegen das Lebensmittelrecht von 20 000 auf 50 000 Euro erhöht werden, teilte Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) am Freitag nach der Sitzung der Verbraucherminister-Konferenz der Länder in Berlin mit. Zugleich werde die Anwendung des Strafrechts verschärft. Zudem sollen der Bund-Länder-Vereinbarung zufolge künftig vom gesamten Lebensmittelbereich - vor allem Handel, Zwischenhandel und Lagerung - so genannte Sachkundenachweise verlangt werden. Wer die Anforderungen nicht erreicht, erhält praktisch ein Berufsverbot.