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Sicherheitsverwahrung aufgehoben


Gütersloh (WB/wow). Der Kinderschänder Ingo B. (51) aus Gütersloh muss wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes nun doch für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Die IV. Strafkammer des Landgerichts Bielefeld bestätigte damit die erste Verurteilung vom Februar 2006, hob allerdings die damals verhängte Sicherheitsverwahrung auf. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte das erste Urteil gekippt, weil bei einer Straftat eine Verjährung vorlag. Der vorbestrafte Bauarbeiter hatte sich an der Tochter seiner Freundin vergangen.

Artikel vom 02.12.2006