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Stadt Bielefeld
Bekanntmachung
Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 14. 11. 2006 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen, den Bebauungsplan Nr. I/B 68 »Wohnbebauung Kölner Straße / Sauerlandstraße« für einen Teilbereich des Gebietes südlich der »Uthmannstraße«, östlich der »Kölner Straße«, nördlich der »Sauerlandstraße« - Stadtbezirk Brackwede - aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern
(152. Änderung »Ehemaliger Verkehrserziehungsgarten Brackwede«).
Weiterhin hat der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die o. a. Bauleitpläne nach§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen ist. Diese Beschlüsse werden hiermit gemäß §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht.



In den vorstehenden Planausschnitten sind die Geltungsbereiche der Bebauungsplan-Änderung und der 152. Flächennutzungsplan-Änderung durch durchgehende Linien kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die in den Plänen des Bauamtes vorgenommenen Eintragungen verbindlich.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitpläne wird wie folgt durchgeführt:
1.
Die Unterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nebst voraussichtlicher Auswirkungen können
vom Montag, den 4. 12. bis einschließlich Freitag, den 8. 12. 2006
in der Bauberatung des Bauamtes der Stadt Bielefeld, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, im Erdgeschoss, montags bis mittwochs von 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr eingesehen werden. Nachrichtlich liegen die Unterlagen auch im Bezirksamt Brackwede, Germanenstraße 22, 33647 Bielefeld zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.30 bis 18.00 Uhr) aus.
2.
Die öffentliche Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger zu der Planung - Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung - erfolgt am
Donnerstag den 14. 12. 2006 um 18.00 Uhr
in der Aula des Gymnasiums Brackwede,
Beckumer Straße 10, 33647 Bielefeld
Die Verwaltung wird bei diesem Unterrichtungs- und Erörterungstermin die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen nebst voraussichtlicher Auswirkungen erläutern und zu Gegenvorstellungen und Anfragen Stellung nehmen.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Unterlagen einzusehen und an dem vorgenannten Termin teilzunehmen.
Bielefeld, den 23. 11. 2006
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 02.12.2006