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»Barbarische Quälerei«

Schächten verstößt gegen Tierschutzgesetz


Zu der Berichterstattung über das höchstrichterliche Urteil, das das Schächten in Deutschland erlaubt:
Es darf nicht wahr sein, dass Religionsfreiheit über Tierquälerei steht. Denn unser deutsches Tierschutzgesetz (Paragraph 13) sagt eindeutig:
»Tiere sind so zu betäuben, dass sie schnell und unter Vermeidung von Schmerzen oder Leiden in einen bis zum Tod anhaltenden Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt werden.«
Schächten ist also unzweifelhaft furchtbarste Tierquälerei. Oft kommt es vor, dass die Tiere im verzweifelten Todeskampf nach dem Schächten noch länger als eine Minute versuchen, wieder aufzustehen. Sie reißen die Augen weit auf, schnaufen und stöhnen.
Wenn sich die Hauptschlagadern durch Blutgerinnsel oder ein Zusammenziehen der Arterienwände wieder verschließen, wird der Blutverlust sogar gestoppt. Es kommt vor, dass solche Tiere nach mehr als sechs Minuten wieder aufstehen und völlig apathisch, aber bei vollem Bewusstsein, durch den Raum torkeln. SieƊ müssen dann wieder eingefangen werden. Das Messer muss nochmals angesetzt werden.
Es ist demnach absolut barbarisch, tierquälerisch und verachtend, so etwas zu tun. Was, bitte, hat das mit Religion zu tun?
Zu höchstem Maße verwerflich ist also jegliche Quälerei, unabhängig von Mensch oder Tier. Und ob dabei Christen, Moslems oder Juden oder sonstwer Lebewesen solche Qualen zufügen, ist unerheblich. ANKE ELSNER
33649 Bielefeld

Artikel vom 15.12.2006