Bonn (dpa). Die Umstellung eines Telefontarifs ohne Einverständnis des Kunden ist rechtswidrig. Das hat jetzt das Landgericht Bonn entschieden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hatte Klage eingereicht, nachdem sich monatelang und massenhaft Verbraucher über unfreiwillige Tarifumstellungen beschwert hatten. Vorausgegangen waren unerwünschte Werbeanrufe, mit denen Telekomkunden ein neuer Tarif schmackhaft gemacht werden sollte.Az.: 1 O 521/05