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Löhner Geflügelzüchter
Zwangshaft angedroht

Stadt: Er hält sich nicht an Tierhaltungsverbot


Löhne (WB/per). Der Rassegeflügelzüchter Helmut Jungmann hat seine Androhung wahr gemacht und ist gestern ins Bauordnungsamt der Stadt Löhne (Kreis Herford) marschiert, um dort seine Hühner für eine Ausstellung vorzubereiten. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das dem 67-Jährigen die Haltung von Geflügel auf seinem Gelände untersagt hatte (WESTFALEN-BLATT vom 30. November).
Die Verwaltung nutzte den überraschenden Besuch, um in dem seit Jahren währenden Streit zwischen Stadt und Helmut Jungmann ihre Sicht der Dinge darzulegen. »Es hat permanent Beschwerden von Nachbarn gegeben. Daraufhin haben wir uns 2004 vor Ort ein Bild gemacht und dort etwa 100 Brieftauben und 50 Hühner sowie Hähne vorgefunden«, sagte Bauamtsleiter Wolfgang Helten. Laut Rechtsprechung sei in einem Wohngebiet aber lediglich die Haltung von einem Hahn und maximal zehn Hühnern zulässig. »Dass das Grundstück, auf dem er wohnt, erst vor zwei Jahren nachträglich als reines Wohngebiet ausgewiesen wurde, ist absoluter Quatsch.«
Da sich der 67-Jährige weigert, ein vom Gericht verhängtes Zwangsgeld von 500 Euro zu zahlen, drohen dem Geflügelzüchter nun drei Tage Zwangshaft.

Artikel vom 01.12.2006