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Weihnachtsfeiern
unfallversichert


München (dpa). Wer bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier verunglückt, steht grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf hat die Unfallkasse München gestern hingewiesen. Voraussetzung sei aber, dass es sich um eine offizielle Weihnachtsfeier des Betriebs oder der Abteilung handele, die vom Arbeitgeber gebilligt und gefördert werde. Verbrühe sich zum Beispiel eine Kollegin an einem heißen Glühwein-Topf, trage die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die medizinisch notwendigen Heil- und Rehabilitationsmaßnahmen.

Artikel vom 01.12.2006