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»Rente mit 67«:
Verfassungsbruch?


Berlin (dpa). Die geplante Rente mit 67 könnte nach Einschätzung des Sozialbeirats der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Grund sei die Privilegierung von Versicherten mit 45 Beitragsjahren, die weiterhin ohne Abschläge mit 65 Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden dürfen sollen. Diese Ausnahmeregelung führe nicht nur zu »problematischen Umverteilungseffekten«, erklärt der Sozialbeirat in einem Gutachten. Sie könnte auch »mit dem Gleichbehandlungsgebot der Verfassung kollidieren«.

Artikel vom 01.12.2006