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Aus für Heinrichschule soll
andere Hauptschulen retten

Fachausschuss kapituliert vor rückläufiger Schülerzahl

Von Manfred Stienecke
Paderborn (WV). Die Hauptschule Heinrich in Schloß Neuhaus soll zum kommenden Schuljahr keine neuen Schüler mehr aufnehmen dürfen.

Der Paderborner Schulausschuss hat sich gestern mit Mehrheit dafür ausgesprochen, die Heinrichschule sukzessive auslaufen zu lassen und dauerhaft zu schließen. Grund für die Empfehlung, die noch vom Neuhäuser Bezirksausschuss diskutiert und abschließend vom Rat beschlossen werden muss, sind die rückläufigen Schülerzahlen im Hauptschulbereich. Die derzeit fünf Paderborner Hauptschulen können insgesamt gerade noch neun Klassen bilden - zu wenig für die geforderte stabile Zweizügigkeit.
Dass man mit der Schließungsempfehlung vor »keiner besonders schönen Aufgabe« stehe, räumte auch Schuldezernent Wolfgang Walter im Schulausschuss ein, dessen öffentliche Sitzung im Forum der Lise-Meitner-Realschule gestern von zahlreichen Beobachtern in etwa doppelter Klassenstärke aus dem Schulbereich interessiert verfolgt wurde. Die Prognose der Schülerentwicklung lasse aber einen anderen Schritt nicht zu. Mit einer optimistisch eingeschätzten Übergangsquote zur Hauptschule von 12,5 Prozent liege man sogar noch über dem Landesdurchschnitt.
An der Schließung einer Hauptschule gehe kein Weg vorbei, signalisierte Ratsherr Alois Lienen (CDU) die Zustimmung seiner Fraktion zum Verwaltungsvorschlag. Der Stadtteil Schloß Neuhaus verfüge mit der Mastbruchschule noch über eine zweite Hauptschule. Zudem könnten die dann frei werdenden Räume der Heinrichschule von den Nachbarschulen im Schlosspark genutzt werden.
Dem Voschlag von DIP und Grünen, die Entscheidung noch ein Jahr zu vertagen und die weitere Entwicklung abzuwarten, widersprach die Vorsitzende des Ausschusses, Eva Kremliczek (SPD): »Das Damoklesschwert schwebt dann über allen drei jetzt nur noch einzügigen Hauptschulen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies Eltern motivieren wird, ihre Kinder zu einer der drei Schulen anzumelden.«

Artikel vom 01.12.2006