01.12.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Aktuelles Stichwort


Ladenschlussgesetz

Vor wenigen Wochen hat der nordrhein-westfälische Landtag das neue Ladenschlussgesetz verabschiedet. Seither dürfen die Geschäfte an sechs Tagen in der Woche rund um die Uhr öffnen. Zudem dürfen künftig die Läden auch an einem der vier Adventssonntage für fünf Stunden öffnen. Dies war bisher nicht erlaubt. Die Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage kann wie bisher auf bestimmte Ortsteile beschränkt werden. Geschützt sind laut Gesetz lediglich »hohe« und »stille« Feiertage, zu denen die Adventssonntage aber nicht zählen. Die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage ist aber weiterhin beschränkt: pro Jahr dürfen die Geschäfte lediglich an vier zuvor von der Verwaltung genehmigten Sonntage öffnen.

Artikel vom 01.12.2006