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»Ich fühle mich beschämt«

Zwanziger entsetzt über möglichen Hoyzer-Freispruch

Paderborn (WB/MR/dpa). Auch bei Fußball-Zweitligist SC Paderborn hat der mögliche Freispruch von Skandal-Schiedsrichter Robert Hoyzer für Unverständnis gesorgt. Beim Deutschen Fußball-Bund herrscht blankes Entsetzen.
»Ich fühle mich beschämt und im Stich gelassen«, sagte DFB-Präsident Theo Zwanziger. Bundesanwalt Hartmut Schneider hatte vor dem 5. Strafgericht des Bundesgerichtshofes in Leipzig Hoyzers Freispruch beantragt.
»Das deutsche Recht überrascht mich immer wieder und diese Wende ist für mich auch nicht nachvollziehbar: Betrug bleibt Betrug. Ich bin kein Jurist, aber man muss sich schon fragen, warum Hoyzer, der mit falschen Pfiffen Spiele manipuliert hat, strafrechtlich nicht belangt werden kann«, erklärte der Geschäftsführer des SC Paderborn 07, Michael Born.
Hoyzer hatte am 21. August 2004 die Pokal-Partie der Ostwestfalen gegen den Hamburger SV geleitet und den Gastgebern einen 4:2-Sieg ermöglicht. Trotz erwiesener Manipulation in diesem und anderen Fällen liegt für Schneider kein strafrechtlich relevantes Vergehen vor. Zwanziger war darüber fassungslos. Schneider sei Anwalt des Staates und der Staat sei unsere Gesellschaft. »Ich habe es immer so verstanden, dass wir eine werteorientierte Gesellschaft haben. Ich frage mich schon: Was ist das nun für ein Signal?«
Für Zwanziger wäre ein Freispruch ein »Schlag ins Gesicht« für alle unbezahlten und bezahlten Sozialarbeiter, »die sich um die Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen bemühen«. Als Affront würden auch die Schiedsrichter ein solches Ende des größten deutschen Wett- und Betrugsskandals empfinden. »Hoyzer hat uns in der Seele getroffen und das Schiedsrichterwesen an der Wurzel verletzt«, sagte DFB-Referee Herbert Fandel, »was er getan hat, war nach meiner Ansicht eine verbrecherische Tätigkeit, die bestraft gehört.«
Zwanziger setzt auf die Richter des Bundesgerichtshofes, denen er Respekt zur Vertagung der Revisions-Entscheidung aussprach, obwohl Verteidiger und staatliche Ankläger auf Freispruch plädierten. »Offenbar machen sich die Richter Gedanken über die Tragweite einer solchen Entscheidung«, sagte Zwanziger. Das Urteil soll am 15. Dezember kommen.

Artikel vom 30.11.2006