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Der Prozess und die Folgen

Die deutsche Wirtschaft hat aus dem Mannesmann-Prozess nach Ansicht von Aktionärsschützern bereits längst Konsequenzen gezogen. »Die Vorstandverträge sind heute so gestaltet, dass solche Zahlungen auf einer vertraglichen Grundlage basieren«, sagte der Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Jürgen Kurz, gestern. So genannte Change-of-Control-Klauseln für den Fall eines Eigentümerwechsels seien zur Regel in Managerverträgen geworden.
»Das ist auch der Hintergrund, warum der Mannesmann-Prozess im Ausland nicht verstanden worden ist«, erklärte Kurz. Solche Klauseln seien in den angelsächsischen Ländern seit vielen Jahren Standard. »In die Situation, in der der Mannesmann-Aufsichtsrat war, wird heute kein Aufsichtsrat mehr kommen«, sagte der Aktionärsschützer.

Artikel vom 30.11.2006