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Kommentar

Schlag ins Gesicht der Opfer


»Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.« So steht es in Artikel 97 des Grundgesetzes festgeschrieben. Ob aber richterliche Unabhängigkeit dazu berechtigt, einen unbelehrbaren Straftäter wie den 46-Jährigen Bielefelder wieder auf freien Fuß zu setzen und den aggressiven Randalierer auf unschuldige Mitmenschen loszulassen, ist mehr als fragwürdig. Man kann es keinem Opfer verdenken, wenn es diese richterliche Entscheidung als Schlag ins Gesicht wertet!
Denn im deutschen Grundgesetz heißt es in Artikel 1: »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.« Wer trotz 22 Vorstrafen und einer gerade erst erfolgten Verurteilung immer wieder Menschen ins Gesicht spuckt, in Kirchen und kirchlichen Einrichtungen randaliert, beleidigt und zerstört, verletzt die Würde anderer und gehört weggesperrt. Es wäre also vornehmste Aufgabe des Richters als Vertreter der staatlichen Gewalt gewesen, endlich die Menschenwürde zu schützen und gegen diesen Intensivtäter Haftbefehl zu erlassen. Jens Heinze

Artikel vom 29.11.2006