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Zur Sache

Es gibt Vorgänge, die lassen sich nach allen Seiten deuten. Und es gibt Gesetze, die nicht so buchstabenfest sind, dass sie sich über alle Zweifel erheben. Wenn der Bundesanwalt also nach Prüfung der Rechtsgrundlage zum Schluss kommt, es liege keine strafbare Form von Betrug vor, dann wird er sich schon etwas dabei gedacht haben. Aber die Öffentlichkeit denkt natürlich auch nach und findet: Was ist dem guten Mann denn da eingefallen? Selbst der Richter rätselte, ob es denn in diesem Fall zu einem Freispruch reichen kann. Der Vorsatz, über einen Rasenhelfer Spielausgänge zum Zwecke der Geldvermehrung zu manipulieren, darf nicht zum Kavaliersdelikt herunter gehandelt werden, das folgenlos bleibt. Dies wird hoffentlich auch das Gericht so sehen.
Friedrich-Wilhelm Kröger

Artikel vom 29.11.2006