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Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises
Der Dienstausweis der Stadt Bielefeld Nr. 1258 des Amtes für Schule und städt. Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen ist abhanden gekommen und wird hiermit für ungültig erklärt.
Hinweise, die zur Auffindung des Dienstausweises führen können sowie Anhaltspunkte für eine unbefugte Benutzung, nimmt das Amt für Schule und städt. Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Telefon 05 21 / 51 25 53, entgegen.
Bielefeld, 27. 11. 2006
Stadt Bielefeld
Der Oberbürgermeister

Artikel vom 30.11.2006