30.11.2006
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Hinweise, die zur Auffindung des Dienstausweises führen können sowie Anhaltspunkte für eine unbefugte Benutzung, nimmt das Amt für Schule und städt. Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Telefon 05 21 / 51 25 53, entgegen.
Bielefeld, 27. 11. 2006
Der Oberbürgermeister
Artikel vom 30.11.2006