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Streit um die
Gebühren

Bethel verklagt WDR

Bielefeld (hz). Seit dem Jahr 2004 dauere nun schon der Streit zwischen Bethel und dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) um Rundfunkgebühren an, sagt Jens-U. Garlichs, Sprecher der von Bodelschwinghschen Anstalten. Jetzt ist die Auseinandersetzung zum Fall für die Justiz geworden.

Die Bodelschwinghschen Anstalten haben den WDR verklagt; am 14. Dezember findet die Verhandlung zur Sache vor dem Verwaltungsgericht Minden statt. Die Richter sollen in zwei Fällen urteilen. Zum einen geht es um die Befreiung von Rundfunkgebühren für etwa 50 Fahrzeuge im Behindertentransport. Um die 3300 Euro sollen die Bodelschwinghschen Anstalten zahlen, »damit Behinderten bei der Fahrt ein Stück Lebensqualität geboten wird, weil sie Musik aus dem Autoradio hören können«, erklärt Garlichs. Früher habe es für diese Fälle eine Befreiungsverordnung von den Gebühren gegeben. Ob nach der Änderung immer noch Behindertentransporter gebührenbefreit sind, ist zwischen Europas größter diakonischer Einrichtung und dem WDR umstritten.
Zum anderen geht es am 14. Dezember vor dem Verwaltungsgericht um Rundfunkgebühren für Bethels Pflegeschulen. In den überwiegend im Haus Sarepta untergebrachten Ausbildungsstätten stehen Fernseher für den Unterricht, auf denen Schulungsvideos für angehende Pflegekräfte gezeigt werden, erläutert Garlichs. Während Schulen in staatlicher Trägerschaft von Rundfunkgebühren befreit seien, müssten Bethels als private Ersatzschulen eingestufte Ausbildungsstätten jedoch zahlen. »Das ist nicht gerecht«, betont der Bethelsprecher.

Artikel vom 29.11.2006