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Werbefaxe nur bei Zustimmung


Karlsruhe (dpa). Gewerbebetriebe dürfen nicht ohne ihre Zustimmung per Telefax mit Werbeschreiben überzogen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt bekräftigt. Nach den Worten des Karlsruher Gerichts bleibt es trotz des technischen Fortschritts weiterhin bei dem Grundsatz, dass Massenwerbesendungen nur mit Zustimmung der Empfänger versandt werden dürfen.
Az: I ZR 167/03

Artikel vom 02.12.2006