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Flugzeugbenzin
im Bio-Dünger?

Verdacht der illegalen Entsorgung

Von Ernst-Wilhelm Pape
Borchen/Rüthen (WB). Im Umweltskandal um Giftdünger hat die Staatsanwaltschaft Arnsberg ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Gebrüder Witteler OHG in Rüthen-Heidberg eingeleitet.
NRW-Agrarminister Eckhard Uhlenberg (CDU).

Es bestehe der Verdacht, dass bei der Sanierung eines ehemaligen Treibstoffdepots des belgischen Militärs in Rüthen (Sauerland) Altlasten illegal als Dünger entsorgt wurden, sagte Behördensprecher Werner Wolff. Die Firma hatte nach Abzug der Belgier ihr Betriebsgelände auf dem ehemaligen Spritdepot errichtet und dort Dünger hergestellt. Zu den Altlasten könnte zum Beispiel der Nato-Treibstoff JP-8 gehören, der wiederum die giftige Chemikalie PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) enthält.
Das Unternehmen in Rüthen gehört zu einem Firmengeflecht des 37 Jahre alten Ralf W., der auch Geschäftsführer der Firma GW Umwelt aus Borchen (Kreis Paderborn) ist. Der Bio-Dünger »Terrafarm«, der von GW Umwelt an Landwirte in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen geliefert wurde, war mit der Industrie-Chemikalie PFT verunreinigt. Die Verwendung des Bio-Düngers hat bereits zur Belastung von Trinkwasser, Ackerflächen, Weidegras und Fischen geführt. Gegen Ralf W. ermittelt die Staatsanwaltschaft Paderborn. Die Zahl der Beschuldigten hat sich in diesem Fall auf drei erhöht. Auch die beiden Betriebsleiter von GW Umwelt im Alter von 37 und 36 Jahren stehen in Verdacht, bei der Herstellung von Gift-Dünger mitgewirkt zu haben.
Bauern, die den Bio-Dünger auf ihre Felder ausbrachten, haben eine Prämie von bis zu 45 Euro pro Tonne erhalten. NRW-Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg (CDU) hatte diese Prämienzahlung scharf kritisiert. Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat nun ermittelt, dass Prämienzahlungen nicht nur bei GW Umwelt, sondern in der gesamten Branche üblich sind. Für das Ausbringen von stinkendem Bio-Dünger und Schlämmen hätten Bauern schon immer Geld kassiert, sagte Oberstaatsanwalt Horst Rürup. Dies sei üblich und nicht zu beanstanden.

Artikel vom 25.11.2006