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Freie Fahrt für Großprojekte

A30 und A33 könnten profitieren

Berlin/ Bielefeld (dpa/WB). Große Infrastrukturprojekte wie Autobahnen und Flughäfen können in Zukunft schneller verwirklicht werden. Der Bundesrat hat gestern dem Gesetz zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben zugestimmt.
Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD).

Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die einzige Instanz für Klagen gegen solche Großvorhaben. Durch das Überspringen einer Instanz soll eine schnellere Fertigstellung der Projekte erreicht werden.
Durch das Gesetz könne eine Verkürzung der Planungszeiten um durchschnittlich zweieinhalb Jahre erreicht werden, sagte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD).
Von den Neuregelungen sind auch die Autobahnprojekte A 30 und A 33 betroffen. »Durch diese Regelung können unter Umständen Jahre gespart werden«, freut sich Markus Lehrmann, Stellvertrender Geschäftsvertreter der IHK Bielefeld.
Eine zusätzliche Zeit- und Kostenersparniss soll dadurch erreicht werden, dass der bislang gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Erörterungstermin zukünftig nur noch stattfinden muss, wenn die zuständige Behörde dies für notwenig erachtet.
Aufgrund dieser Neuregelung könnte die OWL-Bezirksregierung die öffentliche Anhörung zum Bauabschnitt Halle der A 33 aussetzten und damit viele Kosten sparen, erläuterte Lehrmann.
Diese Zeitung befragte dazu gestern den Staatssekretär im NRW-Verkehrsministerium, Günter Kozlowski (CDU). Dieser hat allerdings Zweifel, ob sich ausgerechnet der durch die verschwenkte »Konsenstrasse« stark veränderte A 33-Abschnitt in Halle für dieses Beschleunigungsverfahren eignet. Wie verfahren werde, sei allerdings eine autonome Entscheidung der Bezirksregierung, sagte Kozlowski.

Artikel vom 25.11.2006