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Franz Müntefering: »Der Regelsatz wurde sorgfältig berechnet.«

Regelsatz
von 345 Euro
bestätigt

Urteil zu Hartz-IV

Kassel (dpa). Hartz-IV-Empfänger werden auch weiter mit dem Regelsatz von 345 Euro im Monat auskommen müssen.

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts verstoßen die wichtigsten Regelungen der zwei Jahre alten Arbeitsmarktreform nicht gegen das Grundgesetz. Eine Klage gegen die Höhe des Arbeitslosengeldes II und die Anrechnung von Partnereinkommen lehnten die Kasseler Richter gestern ab.
Nach Auffassung des Senats ist der Regelsatz sowohl mit dem materiellen als auch mit dem so genannten soziokulturellen Existenzminimum vereinbar. Er führe nicht automatisch zu einer gesellschaftlichen Ausgrenzung von Hartz-IV-Empfängern. Die Richter billigten dem Gesetzgeber einen Spielraum bei der Festsetzung der Leistungen zu.
Älteren Arbeitnehmern, die die »58er-Regelung« unterzeichnet haben, steht kein erhöhtes Arbeitslosengeld II zu. Das Kasseler Bundessozialgericht wies in einem weiteren Urteil gestern die Musterklage eines Betroffenen ab.
393 000 Arbeitnehmer im Alter von mindestens 58 Jahren haben die Regelung zum erleichterten Bezug von Arbeitslosengeld und anschließender Arbeitslosenhilfe unterzeichnet. Sie verzichteten damit bis zum Renteneintritt auf weitere Vermittlung durch das Arbeitsamt.
Der Kläger hatte auf Grund dieser Regelung bis Ende 2004 monatlich 986 Euro Arbeitslosenhilfe bezogen. Nach der Einführung des Arbeitslosengeldes II nach Hartz IV erhielten er und seine Frau nur noch 520,61 Euro monatlich. In beiden Fällen kündigten die Anwälte eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.
Bundesarbeitsminister Franz Müntefering begrüßte die Bestätigung der Hartz-IV-Regelsätze. Die Entscheidung der Kasseler Richter habe ihn nicht überrascht.

Artikel vom 24.11.2006