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Mannesmann-Prozess

Nicht einfach nur Peanuts


Ein Victory-Zeichen wäre unangebracht. Zwar muss Josef Ackermann künftig aller Voraussicht nach nicht mehr stundenweise den Schreibtisch bei der Deutschen Bank in Frankfurt verlassen, um in Düsseldorf auf harten Gerichtsstühlen Platz zu nehmen. Aber die 3,2 Millionen Euro, die er für diese »Arbeitserleichterung« aus seiner privaten Kasse zahlt, bedeuten auch für einen Spitzenverdiener wie ihn keine Peanuts.
Auffällig ist, dass die jetzt zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft vereinbarte Summe die mögliche Höchststrafe von 1,8 Millionen Euro bei einer Verurteilung noch weit übertrifft. Daran lässt sich ablesen, dass Ackermann seinen Job bei der Deutschen Bank doch lieber nicht verlieren möchte. Mit der »freiwilligen« Zahlung gilt er weiter als nicht vorbestraft. Da nicht verurteilt muss er auch nicht zurücktreten.
Die anderen Angeklagten kommen vergleichsweise »billig« davon, auch Klaus Esser. Trotz alledem geht aber vom Mannesmann-Prozess ein Signal aus: Vorstände in Aktiengesellschaften können, so mächtig sie sonst auch sind, das Geld der Aktionäre nicht einfach selbstherrlich und nach Gusto unter sich verteilen. Leistung und Bezahlung haben in einem vernünftigen Verhältnis zu stehen. Bernhard Hertlein

Artikel vom 25.11.2006