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Versicherungrisiko Autoreifen

Telefonaktion: Rechte, Rabatte, Risiken im Kfz-Versicherungsschutz

Bielefeld (WB/ef). Rechte, Rabatte, Risiken: Um diese drei Begriffe drehten sich gestern viele Fragen unserer Telefon-Leseraktion zum Thema Kfz-Versicherung. Der Rat der Experten des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) war sehr gefragt.

Verliert man jetzt den Versicherungsschutz, wenn man ohne Winterreifen fährt?Nein, das neue Bußgeld, das nach Rutschunfall auf Eis und Schnee fällig wird, wenn man mit schlechten Reifen unterwegs ist, ändert nichts bei den Versicherungen. Die »grobe Fahrlässigkeit«, die Voraussetzung zur Kürzung oder Streichung des Vollkaskoschutzes ist, muss weiterhin im Einzelfall geprüft werden. Beispiel: Im Winter mit Sommerrreifen (oder abgefahrenen Winterreifen) über Alpenpässe zu fahren, ruiniert den Vollkaskovertrag. Wer im Winter in Bielefeld, Paderborn oder Herford bei Schneeregen mit M+S-Reifen unterwegs ist, macht nichts falsch.
Mein Wagen und mein Vertrag sind beide Baujahr 1991. Ich bekomme den Höchstrabatt. Ist es sinnvoll, an der Vollkasko - Vertrag ohne Selbstbehalt, jährlich 150 Euro - zu sparen?Ja, vereinbaren Sie einen Selbstbehalt. Die Umwandlung in einen Teilkaskovertrag ist wahrscheinlich nicht sinnvoll. Denn »nur Teilkasko« ist nie rabattiert und könnte sogar teurer sein als die Vollkasko, die ja auch die Teilkasko enthält.

Kann man denn überhaupt noch an der Autoversicherung sparen? Die vielen Sonderrabatte drücken den Beitrag doch sowieso in den Keller. Das kommt auf den Einzelfall an. Sonderrabatte, Selbstbehalte, neue Tarife können noch viel Sparpotential bieten. Und wenn Sie schon mal dabei sind, sich Beispiele durchrechnen zu lassen, machen Sie das am besten bei allen Ihren Versicherungen. Fragen Sie auch beim »Versicherungs-TÜV« danach, wo sich im Ernstfall gefährliche Entschädigungslücken ergeben können.

Ich könnte 65 Euro sparen, wenn ich die Versicherung wechsle. Lohnt sich das?Warum nicht? Gehen Sie mit dem Angebot zu Ihrer bisherigen Agentur und lassen sich die Unterschiede erklären. Eventuell zieht Ihre Versicherung preislich gleich.

Ich hatte 40 Prozent Beitrag zu zahlen, bin nach einem Unfall zu einer anderen Gesellschaft gewechselt, aber dort mit 55 Prozent eingestuft worden. Ist das legal?Sie entkommen der Rückstufung nicht, sondern müssen Ihren Vorversicherer angeben und werden gemäß dessen Auskunft eingestuft.

Wen ich die Rechnung für 2007 erst im Dezember erhalte, kann ich dann noch zum Jahresende kündigen? Ja. Sie können innerhalb von vier Wochen nach Kenntnis einer erhöhten Rechnung zum Jahresende kündigen. Die Verteuerung ist dann der Kündigungsgrund.

Artikel vom 24.11.2006