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Tagesmütter werden
zur Kasse gebeten

33-Jährige pocht auf steuerfreie Einnahme


Von Manfred Schraven
Paderborn (WB). Das Finanzamt Paderborn verlangt von einer Tagesmutter, ihre Einnahmen zu versteuern - und ruft damit die Politik auf den Plan.
Tagesmütter sind aus dem sozialgesellschaftlichen Leben der Städte nicht mehr wegzudenken. Für einen Stundenlohn von zwei bis drei Euro pro Kind nehmen diese Frauen den Jugendämtern einen enormen Teil der erforderlichen finanziellen Belastungen für Pflegestellen von Kindern ab. So gibt es in Paderborn zurzeit 150 dieser Tagespflegemütter. Eine von ihnen springt jetzt ab: Die 33-jährige Ulrike Schröder-Menke fühlt sich durch das Finanzamt Paderborn ungerechtfertigt zur Kasse gebeten. Bei ihrer Einkommenssteuererklärung für 2005 wurde ihr mitgeteilt, dass sie für die Entlohnung für ihre Kindertagespflegetätigkeit aus öffentlichen Kassen Steuern zahlen soll.
Die junge Frau, die vier Jahre als Tagesmutter tätig war, ging bis dato immer davon aus, dass dieses Pflegegeld steuerfrei sei. Das aber sieht das Paderborner Finanzamt für das Jahr 2005 erstmals anders. Eine Steuerbefreiung nach Paragraph  3 Nr. 11 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) sei nicht gegeben, schrieb das Finanzamt. Dem Einspruch von Ulrike Schröder-Menke wurde nicht stattgegeben.
Ihre Hilferufe allerdings bringen einiges in Bewegung. Die Stadt Paderborn hat den Sachverhalt mittlerweile an das Landesjugendamt in Münster zur Prüfung vorgelegt, ein Beschwerdebrief mit der Bitte zur Überprüfung der steuerrechtlichen Behandlung ihrer Einnahmen als Tagesmutter wird zurzeit im Finanzministerium des Landes NRW überprüft.

Artikel vom 24.11.2006