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Bundesrichter erlauben Schächten

Scharfe Proteste von Tierschützern gegen das Leipziger Urteil


Leipzig (dpa). Trotz eines Verbots im Tierschutzgesetz ist das Schlachten nach islamischem Ritual laut höchstrichterlicher Entscheidung erlaubt. Unter Verweis auf die Religionsfreiheit ließ das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern in einem Grundsatzurteil das so genannte Schächten von Tieren zu. Die Richter knüpften die Erlaubnis an strenge Auflagen. Bei Tierschützern löste das Urteil dennoch Enttäuschung und Empörung aus. Damit setzte sich der türkische Metzger Rüstem Altinküpe aus dem hessischen Aßlar nach jahrelangem Rechtsstreit gegen den Lahn-Dill-Kreis durch. Es handelte sich um das erste höchstrichterliche Urteil, nachdem Deutschland den Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen und zum Staatsziel erklärt hatte. »Dieses Urteil hat zur Folge, dass tausendfaches Tierleid nun auch noch obersten richterlichen Segen hat«, sagte Tierschutzbund-Präsident Wolfgang Apel.
Tierschutz-Vertreter forderten ein Verbot des Schächtens und beriefen sich dabei auf das Tierschutzgesetz. Dieses schreibt vor, dass warmblütige Tiere nur nach vorheriger Betäubung geschlachtet werden dürfen. Eine Ausnahme sieht das Gesetz vor, wenn zwingende religiöse Gründe ein betäubungsloses Schächten erforderlich machen. Az.: BVerwG 3 C 30.05

Artikel vom 24.11.2006