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Stadt Bielefeld
Bekanntmachung
Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14. 11. 2006 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen, den Bebauungsplan Nr. I/St 42 »Ortsmitte Eckardtsheim« für den Bereich östlich der Verler Straße, westlich des Fliednerweges, nördlich des Paracelsusweges - Stadtbezirk Sennestadt - aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern (198. Änderung »Städtebauliche Neuordnung des Kernbereiches Eckardtsheim«).



Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. I/St 42 und der Bereich der 198. Flächennutzungsplan-Änderung sind in den vorstehenden Planskizzen durch durchgehende Linien kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die in den Plänen des Bauamtes vorgenommenen Eintragungen verbindlich.
Die Pläne können in der Bauberatung des Bauamtes der Stadt, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, im Erdgeschoss, montags bis mittwochs von 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr eingesehen werden. Nachrichtlich können die Pläne auch im Bezirksamt Sennestadt, Lindemann-Platz 3, 33689 Bielefeld, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.30 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.
Bielefeld, den 20. 11. 2006
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 25.11.2006