Berlin (dpa). Wer im Rausch eine Straftat begeht, soll nicht mehr auf mildere Strafe hoffen dürfen. Der Bundesrat beschloss dazu einen Gesetzesantrag, mit dem sich jetzt der Bundestag befassen muss. Nach Auffassung der Länder muss die Rechtsordnung zu erkennen geben, dass ein Täter, der sich vorwerfbar in einen Rausch versetzt, keine Strafmilderung zu erwarten hat.