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Bußgelder werden erhöht

Ministerkonferenz will »Nationalen Verkehrsüberwachungsplan«

Von Wolfgang Schäffer
Berlin/Bielefeld (WB). Verkehrsteilnehmer in Deutschland müssen sich schon bald auf eine Verschärfung des Bußgeldkatalogs einstellen. Vor allem Alkohol- oder Drogenverstöße sollen in Zukunft deutlich teurer werden.
Raser zahlen künftig mehr, wenn es blitzt. Foto: dpa

Nach einem gestern in Berlin gefassten Beschluss der Verkehrsministerkonferenz der Länder müssen alle Anstrengungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit fortgesetzt werden. Gemeinsam mit der Innenministerkonferenz wollen die Verkehrsminister einen »Nationalen Verkehrsüberwachungsplan« erarbeiten. Zwar sei das Unfallgeschehen in den vergangenen Jahren auf den deutschen Straßen bereits mit unterschiedlichen Maßnahmen positiv beeinflusst worden. Doch immer noch kämen jährlich etwa 5400 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben.
Um das Einhalten der Verkehrsregeln weiter zu verbessern, müssten die Maßnahmen auf der Ebene des Bundes mit denen auf Länderebene stärker miteinander abgestimmt werden, erklärten gestern die Verkehrsminister. Unter Berücksichtigung der deutschen Gegebenheiten gelte es, Schwerpunkte auf die Hauptunfallursachen zu legen. Flankierend dazu sei eine Anhebung der Geldbußen-Obergrenzen für schwere Verkehrsverstöße unbedingt notwendig. Konkret nennen die Verkehrsminister dabei Rasen (von 1000 auf 2000 Euro) sowie Alkohol- und Drogendelikte (von 1500 auf 3000 Euro), die als Hauptunfallursache anzusehen sind.
»Abgesehen von wenigen Ausnahmen wurden die Geldbußen zuletzt im Jahr 1990 grundlegend angepasst«, heißt es in dem Beschluss. Seither hätten die Bußgelder ihre Abschreckungswirkung zum Teil eingebüßt. Im Zuge der Euro-Umstellung sei es vereinzelt sogar zur Absenkung der Verwarngelder gekommen. Just die würden zunehmend bewusst in Kauf genommen. Bei Tempoüberschreitungen entstehe bisweilen der Eindruck, dass sich Autofahrer »an die Bußgeldgrenze heranfahren«, hat die Konferenz der Länderminister ein unheilvolle Entwicklung ausgemacht.
Gleichwohl soll mit der Anhebung der Bußgelder auch eine Anpassung an die anderen EU-Länder erfolgen. So werde die beabsichtigte EU-weite Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten erst von 70 Euro an zur Vollstreckung von Bußgeldern in anderen Staaten führen. Aufgrund der niedrigen Strafen in Deutschland müssten ausländische Verkehrsteilnehmer also vielfach nicht damit rechnen, für bei uns begangene Verstöße in ihrem Heimatland zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Artikel vom 23.11.2006