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Normale Auskünfte
sind gebührenfrei


Bielefeld (WB). »Wenn sich ein Bürger im Finanzamt zum Beispiel nach der neuen Abzugsmöglichkeit von Kinderbetreuungskosten erkundigt, ist die entsprechende Auskunft weiterhin gebührenfrei.« Darauf hat gestern die Bielefelder CDU-Bundestagsabgeordnete Lena Strothmann hingewiesen. Gebührenpflichtig sei nur die »verbindliche Auskunft«, die insbesondere im betrieblichen Bereich eine Rolle spiele. 99 Prozent der Bürger seien davon nicht betroffen.

Artikel vom 23.11.2006