Bielefeld (WB). »Wenn sich ein Bürger im Finanzamt zum Beispiel nach der neuen Abzugsmöglichkeit von Kinderbetreuungskosten erkundigt, ist die entsprechende Auskunft weiterhin gebührenfrei.« Darauf hat gestern die Bielefelder CDU-Bundestagsabgeordnete Lena Strothmann hingewiesen. Gebührenpflichtig sei nur die »verbindliche Auskunft«, die insbesondere im betrieblichen Bereich eine Rolle spiele. 99 Prozent der Bürger seien davon nicht betroffen.