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Weiter Abschläge bei Renten


Berlin (dpa). Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die jünger als 60 Jahre sind, müssen vorerst weiter Abschläge hinnehmen. Ein anders lautendes Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai dieses Jahres will die Deutsche Rentenversicherung zunächst nicht umsetzen.
Er will vielmehr weitere Musterverfahren abwarten, »um Widersprüche und Fehlinterpretationen in dem Urteil aufzuklären«, teilte die Deutsche Rentenversicherung gestern mit. Diese Vorgehensweise werde vom zuständigen Bundessozialministerium »ausdrücklich begrüßt«.
Betroffen sind schätzungsweise 650000 Erwerbsminderungsrentner unter 60. Sie hatten sich Hoffnungen gemacht, dass nach dem Urteil des 4. BSG-Senats auch bei ihnen die Abschläge von maximal 10,8 Prozent oder 3,5 Prozent pro Jahr wegfallen.

Artikel vom 23.11.2006