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Neue Runde
im Lotto-Streit


Bonn (dpa). Das Bundeskartellamt hat den von den Ländern verfügten Stopp von Online-Lottoangeboten untersagt. In einer Abmahnung verbot das Amt den Lottogesellschaften, entsprechende Anweisungen ihrer Landesregierungen zum Ende ihres Internet-Spielangebots umzusetzen. Diese Anweisungen verstießen gegen das Kartellrecht. Nach der Abmahnung haben die Lottogesellschaften bis 30. November Zeit zu reagieren. Das Kartellamt will für mehr Konkurrenz beim staatlichen Lotto sorgen und eine regionale Marktaufteilung der 16-Länder-Gesellschaften nicht länger hinnehmen. Um einer vom Kartellamt angedrohten Millionenstrafe zu entgehen, hatten sich die Länder kürzlich darauf verständigt, den Online-Tipp aus dem Internetangebot zu streichen.

Artikel vom 22.11.2006